Reglement und Lizenzgültigkeit
Zeitplan und Vernehmlassung Vereine
Anfang Februar 2026 informierte swiss unihockey über die Einführung des Trainerlizenz-Reglements (TLR) per 1. Mai 2026. In der Folge haben mehrere Vereine das Referendum gegen die geplante Umsetzung ergriffen.
Im bisherigen Prozess zur Erarbeitung des Trainerlizenz-Reglements hat sich gezeigt, dass die Einbindung der Vereine in einem unterschiedlichen Tiefengrad erfolgt ist und die Vernehmlassungsfrist zum finalen Entwurf zu kurz war.
Um Transparenz zu schaffen und die Vereine nochmals gezielt einzubeziehen, wurde vom Sportausschuss (SPA) das folgende weitere Vorgehen beschlossen:
- Das Trainerlizenz-Reglement (TLR) wird nicht wie geplant per 1. Mai 2026 in Kraft gesetzt.
- Im April 2026 erfolgt eine erneute Vernehmlassung bei allen Vereinen mit einer Frist von mindestens sechs Wochen.
- Im Fokus der Vernehmlassung stehen dabei konkrete Änderungsanträge von Vereinen zum bestehenden Trainerlizenz-Reglement.
- Ergänzend wird ein Q&A-Dokument zu den wichtigsten Fragen und Kritikpunkten aus dem Referendum bereitgestellt.
Die Rückmeldungen aus der erneuten Vernehmlassung werden im Juni im Sportausschuss behandelt und anschliessend wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Mindestalter
Die Aufsichtspflicht für ein Team, sowohl im Training wie auch an Meisterschaftsspielen, kann ausschliesslich durch eine volljährige Person erfüllt werden. Für die Ausbildung zur Lizenz L2 gibt es kein Mindestalter. Daher kann die Ausbildung auch von minderjährigen Personen absolviert und dadurch die Lizenz L2 erlangt werden. Für die J+S-Grundausbildung und somit die Lizenz L3 gelten andere Bestimmungen.
Lizenzgültigkeit ab Inkrafttreten
Die Lizenz gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstellung jeweils für die laufende Saison bis 31. August. Die Lizenz wird jeweils um ein Jahr verlängert, wenn das Modul «Saison-Update» erfolgreich abgeschlossen wurde.











