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Verhinderung

Es gelten einzig die anerkannten Entschuldigungsgründe gemäss SRR Art. 10.2.Abmeldungen müssen (vorgängig) telefonisch der Geschäftsstelle kommuniziert werden und schriftlich, zusammen mit den Belegen (Arztzeugnis usw.) bis spätestens 5 Arbeitstage nach dem Einsatztag bestätigt werden (SRR Art. 10.4).

Unentschuldigtes Fernbleiben von den Einsätzen oder Abmeldungen ohne anerkannten Entschuldigungsgrund gemäss SRR Abschnitt 10 (Verhinderung) werden gemäss TGB Artikel 8.2 behandelt.

Vorgehen bei Verhinderung

Sobald der definitive Einsatzplan in Kraft ist, gelten nur noch Fälle "höherer Gewalt" als Verhinderungsgründe (SRR Art. 10.2)

  • Krankheit oder Unfall
  • Schwangerschaft
  • Militärdienst am Einsatztag (kurzfristige Einsätze, die zum Voraus nicht bekannt sind)
  • Amtliche Vorladungen (kurzfristige Vorladungen, die zum Voraus nicht bekannt sind)
  • Todesfälle im engeren Verwandtenkreis (eigene Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Eltern oder Grosseltern, Taufpate), die weniger als 14 Tage vor dem Einsatzdatum eintreten

Kannst du einem Aufgebot aus den genannten Verhinderungsgründen nicht Folge leisten, musst du sofort telefonisch den Leiter Einsatz (Geschäftsstelle) informieren. Für kurzfristige Verhinderungen (nach Freitag 15.00 Uhr bekannt ist wie folgt vorzugehen):

 

Zeitpunkt
SR-Ausfall bekannt

Einsatz am Samstag

Einsatz am Sonntag

Vor Freitag

15:00 Uhr

Sofortige Abmeldung bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey.

Sofortige Abmeldung bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey.

Nach Freitag

15:00 Uhr

Sofortige telefonische Abmeldung beim Organisator, sowie Abmeldung bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey am 1. Arbeitstag nach dem Einsatzdatum.

Sofortige telefonische Abmeldung bei der Pikettstelle von swiss unihockey (am Samstag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr).

Nach Samstag

17:00 Uhr

Sofortige telefonische Abmeldung beim Organisator, sowie Abmeldung bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey am 1. Arbeitstag nach dem Einsatzdatum.

Sofortige telefonische Abmeldung beim Organisator, sowie Abmeldung bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey am 1. Arbeitstag nach dem Einsatzdatum.

 

Die Pikettstelle ist für Schiedsrichter*innen jeweils am Samstag vor dem Einsatz von 15:00 bis 17:00 Uhr unter der Nummer 031 330 24 40 erreichbar und regelt Abmeldungen bei kurzfristigen Verhinderungen (d.h. nicht vor Freitag 15:00 Uhr vorhersehbar) für Sonntagseinsätze gemäss SRR Art. 10.2.

Zu jedem dieser Fälle müssen Originalbelege gemäss SRR Art. 10.4 innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Aufgebotstermin unaufgefordert an sr-services@swissunihockey.ch gesendet werden.

Wird dies nicht eingehalten oder kann kein Beleg eingereicht werden, wird der Fall der Disziplinarkommission zur Beurteilung weitergeleitet, was zu einer Busse von bis zu CHF 1'500.00 führen kann.

Zu beachten ist der Einsatz als Spieler*in zum Zeitpunkt eines SR-Einsatzes, gem. SRR Art. 10.5. Neu werden Schiedsrichter*innen in ihrer Rolle als Spieler*innen bestraft (mindestens zwei Spielsperren), wenn sie mit oder ohne anerkannten Entschuldigungsgrund zum Zeitpunkt eines SR-Einsatzes als Spieler*in an einem offiziellen Spiel von swiss unihockey teilnehmen.

 

Abtausch

Bei nicht anerkannten Entschuldigungsgründen (gemäss SRR Artikel 10.2) besteht für die Schiedsrichter*innen die Möglichkeit, selbständig einen Ersatz zu suchen. Dieser Abtausch muss mit dem Abtauschformular (findest du auf der rechten Seite) vom SKRS genehmigt werden. 

Folgende Bedingungen müssen für einen Abtausch erfüllt sein:

Ersatz-SR: SR, welche am genannten Tag als Ersatz eingeplant sind, dürfen keine Einsätze übernehmen.

Verbundenheiten: Die übernehmenden SR dürfen keine Vereinsverbundenheiten aufweisen.

Qualifikation: Die übernehmenden SR dürfen nur Spiele eines gleich- oder tieferqualifizierten SR übernehmen.

Feldübergreifender Abtausch: G1-G5 SR dürfen Spiele von K3-K7 SR übernehmen. K1/K2 SR dürfen Spiele von G4/G5 SR übernehmen. K3-K7 SR dürfen keine Grossfeld-Spiele leiten.

Spielreihenfolge: Ein SR darf nicht zwei Spiele nacheinander leiten. Über Ausnahmen entscheidet die Einsatzleitung.

Dieses Formular muss bis spätestens am Donnerstag, 12:00 Uhr vor dem Einsatztag vollständig (inkl. Bestätigung des übernehmenden SR) beim Ressort Services eintreffen. 

Für einen Abtausch hast du folgende Optionen.

  • Hier findest du SR, die gerne freiwillig SR-Einsätze übernehmen.

  • Frage in deinem Verein alle anderen SR an, ob sie einem Abtausch einwilligen.

  • Ansonsten kannst du im Portal unter SR-Adressbuch nach SR mit der korrekten Qualifikation und PLZ filtern und so gegebenenfalls SR in der Umgebung anschreiben und fragen ob sie den Einsatz übernehmen würden. (Eine Anleitung dazu findest du rechts im roten Block).

  • Eine weitere Möglichkeit wäre ein Post auf unserer Pinnwand.

Kurzfristige Abwesenheiten

Samstag 15:00 - 17:00 Uhr
031 330 24 40

Factsheet Pikettstelle

Die PikettlerInnen arbeiten im Ehrenamt - zeige bitte Verständnis dafür.

Portal-Filter

Über das Portal kannst du mögliche SR für einen Abtausch kontaktieren. 

Zur Anleitung (s. 10)

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