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Voraussetzung für das Schiedsrichteramt

Kurz erklärt

Die Voraussetzungen um bei swiss unihockey als Schiedsrichter*in aktiv sein zu können, sind im SR-Reglement Abschnitt 1 festgelegt. Danach muss ein*e SR-Kandidat*in körperlich und charakterlich geeignet sein, der deutschen, französischen oder italienischen Sprache mächtig sein, die gültigen Reglemente kennen, Mitglied eines swiss-unihockey-Vereins sein, über eine gültige Korrespondenzadresse, eine gültige Telefonnummer und eine gültige Email-Adresse verfügen, mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Juniorenkontingent zu erfüllen (Stichtag ist der 31.12), mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Aktivkontingent zu erfüllen (Stichtag ist der 31.12)

Die Suche nach geeigneten Schiedsrichter*innen stellt alle Vereine vor grosse Herausforderungen. Das Dokument auf der rechten Seite "Voraussetzungen zusammengefasst" soll dir helfen, den Kreis der Kandidat*innen etwas einzuschränken.

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