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Einsätze als Instruktor*in

Die Einsätze als Instruktor*in finden in den Monaten Mai und Juni (Basiskurse und Vertiefungskurse), August und September (Praktische Kurse) und im Zeitraum September bis November (Ergänzungskurse) statt.

Die Einsätze werden durch die Einsatzleiter der drei Sprachregionen in Absprache mit den Instruktor*innen eingeteilt.

Kontingentserfüllung

Gemäss SSR Art. 2.5 wird deine Tätigkeit als Instruktor*in dem Schiedsrichterkontingent KF oder GF deines Vereins angerechnet. Du kannst jedoch gemäss SRR Art. 2.7.3 nur einmal zur Erfüllung des Kontingents gezählt werden: Bist du also Instruktor*in und Schiedsrichter*in, erfüllst du trotzdem nur ein Kontingent.

Damit du das Kontingent als Instruktor*in erfüllst, musst du mindestens 6 Einsätze pro Jahr leisten. Falls du die Mindestanzahl durch die Instruktorentätigkeit nicht erreichen kannst, nimm bitte Kontakt dem Einsatzleiter auf. Gemäss SRR 8.6.2 kannst du auch Einsätze als Observer*in übernehmen und deine Kontingentspflicht so erfüllen.

Achtung: Es wird von allen Instruktor*innen erwartet, dass Sie die Mindestzahl an Einsätzen leisten, auch wenn sie ihr Kontingent anderweitig erfüllen.

Verpflegung und Übernachtung am Kursort

Die Verpflegung am Mittag wird durch swiss unihockey übernommen.

Um dir eine möglichst reibungslose Vorbereitung auf deine Lektionen zu ermöglichen, darfst du neu bereits am Vorabend anreisen und falls du zwei Tage an einem Standort unterrichtest, auch dort übernachten. Es ist aber an dir, diesen Wunsch zu platzieren. Bitte sende deinen Übernachtungswunsch spätestens 10 Tage vor dem ersten Kurstag an skra@swissunihockey.ch

Wenn du am Standort übernachtest, geht sowohl das Abendessen wie auch sämtliche Getränke auf deine eigene Rechnung.

Entschädigung

Instruktoren werden als Verbandsfunktionäre entschädigt und unterliegen somit dem Funktionärsreglement von swiss unihockey. Gemäss den Artikeln 2.2 bis 2.4 kannst du somit folgende Entschädigungen geltend machen:

Einsatz ganztägig

CHF 120.00

Einsatz halbtägig

CHF 50.00

Reisespesen

Ticket ÖV: Wohnort – Einsatzort, retour, ½ -Taxe

 
Halbtägig bedeutet Einsätze bis 6 Stunden. Beträgt der Reiseweg insgesamt mehr als 4 Stunden kann immer die Ganztagesentschädigung geltend gemacht werden.

Jeder Instruktor hat Anrecht auf ein ½-Tax-Abonement. Die Kosten können einmal jährlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die Reisespesen nur noch zum Halbtax-Tarif berechnet.

Tipps zur SR-Instruktion

Die Tätigekit als Instruktor*in ist sehr vielfälltig. Damit die Qualität an unseren Kursen gewährleistet werden kann, haben wir die wichtigsten Tipps in einem übersichtlichen Dokument zusammengetragen.

Tipps für Instruktor*innen

 

Kontakt

SK Ressort Ausbildung 

sr-instruktion@swissunihockey.ch

Fachleiter Ausbildungskoordination Schiedsrichter

Roman Kaderli
+41 31 330 24 92
roman.kaderli@swissunihockey.ch

Einsatzleiter Instruktion Deutschschweiz

Hans Peter Koller

Einsatzleiter Instruktion Romandie

Marc Wicht

 

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