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Vereinsmutationen

Neueintritte, Austritte, Namensänderungen, Fusionen sowie Auf- oder Abspaltungen müssen jeweils bis am 31. März per Mail an swiss unihockey eingereicht werden. Durch diese Frist kann sichergestellt werden, dass sämtliche Mutationen auf die neue Saison abgeschlossen sind. 

Sämtliche Informationen, Vorgaben oder Hilfsmittel sind unter der jeweiligen Kategorie zu finden: 

Eintritt

Wir freuen uns über dein Interesse am Unihockeysport. Nachfolgend findest du einige Informationen für deinen Beitritt bei swiss unihockey.

Damit an der offiziellen Meisterschaft teilgenommen werden kann, musst du dich entweder einem bestehenden Verein anschliessen oder einen neuen gründen. Wir empfehlen dir vor der Neugründung eine eingehende Prüfung. Nachstehende Dokumente sind für einen Neueintritt bis am 31. März an info@swissunihockey.ch einzureichen:

  • Beitrittsgesuch
    Schriftliche Information über Vereinsname, Kontaktperson, Vereinsadresse, Mail sowie Telefonnummer.

  • Statuten
    Unterzeichnete Vereinsstatuten als PDF. Beispielstatuten sowie Empfehlungen zu den Statuten findest du auch unter der Rubrik "Statutenänderungen".    

  • Depot
    Es ist eine Quittung der Überweisung der Depotzahlung von CHF 1'000 einzureichen. Link zum QR Code für die Überweisung
    Zudem wird jedem Verein jährlich einen Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt. Sämtliche Gebühren sind in folgendem Reglement zu finden: Tarif-, Gebühren-, Bussen-Reglement TGB.   

  • Halle
    Jeder Verein muss mindestens ein Meisterschaftsturnier pro Team organisieren und durchführen. Dazu muss eine den Spielfeldnormen entsprechende Halle zur Verfügung stehen. Diese ist mit dem Formular "Hallenübersicht" anzumelden.   
     
  • Schiedsrichter*innen
    Wenn ein Team angemeldet wird, bei dem ein*e Schiedsrichter*in gestellt werden muss, muss mit den Unterlagen zusammen bis am 31. März das Anmeldeformular eingereicht werden.
    Bei Fragen zu Schiedsrichter*innen wendest du dich an skrs@swissunihockey.ch 

Sämtliche Unterlagen werden bei der Einreichung überprüft. Sofern alle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind, wird der neue Verein provisorisch aufgenommen und für die neue Saison zugelassen. Die definitive Bestätigung erfolgt durch die Delegiertenversammlung anlässlich der nächsten Sitzung. 

Nach der provisorischen Aufnahme erhält der Vereinskontakt weitere Informationen zur Spieler*innenlizenzierung, Teamanmeldung, etc. per Mail. Zudem erhält der neue Verein ein Portallogin. Im Portal können zum Beispiel alle Vereinsfunktionär*innen und Spieler*innen erfasst sowie die Rechnungen heruntergeladen werden. 

Weitere Informationen und Vorgaben sind in unseren Statuten und Reglementen zu finden. Bei Fragen melde dich gerne bei uns. 

Austritt

Der Austritt aus swiss unihockey hat schriftlich an die Geschäftsstelle von swiss unihockey zu erfolgen (info@swissunihockey.ch). Als Meldefrist gilt ebenfalls der 31. März. 

Die Beendigung der Mitgliedschaft entbindet nicht von der Erfüllung aller Verpflichtungen während der Mitgliedschaftsdauer. Alle Vorgaben zur Beendigung der Mitgliedschaft sind in den Statuten in den Artikeln 14 - 18 abgebildet. 

Sofern der Verein keine offenen Posten zu begleichen hat, wird das Depot bis Ende August zurückbezahlt. Offene Posten werden mit dem Depot verrechnet. 

Namensänderung

Namensänderungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle von swiss unihockey zu melden (info@swissunihockey.ch). Als Meldefrist gilt ebenfalls der 31. März. 

Im Vereinsnamen muss die Ortschaft enthalten sein, in welcher der Verein seinen Sitz hat (z.B. Team Seldwyla, UHC Seldwyla) oder muss mindestens dem Fantasienamen beigefügt sein (z.B. Red Arrows Seldwyla).

Werden im Zuge der Namensänderung die Statuten angepasst, müssen die unterzeichneten Vereinsstatuten als PDF eingereicht werden. Beispielstatuten sowie Empfehlungen zu den Statuten sind unter der Rubrik "Statutenänderungen" zu finden.  

Die Gebühren für eine Namensänderung sind in folgendem Reglement zu finden: Tarif-, Gebühren-, Bussen-Reglement TGB.  

Fusion

Für eine Fusion müssen die folgenden Unterlagen bis am 31. März eingereicht werden (info@swissunihockey.ch):

  • Fusionsschreiben
    Schriftliche Information über beteiligte Vereine, Vereinsnamen, Kontaktperson, Vereinsadresse, Mail sowie Telefonnummer. Enthält eine Bestätigung, dass allfällige Schulden/Guthaben übernommen werden.

  • GV-/HV-Protokolle
    Protokolle der beteiligten Vereine. Darin muss ersichtlich sein, dass die Vereinsmitglieder der Fusion zustimmen.

  • Statuten 
    Wird im Zuge der Fusion der Name angepasst und die Statuten erneuert, müssen die unterzeichneten Vereinsstatuten als PDF eingereicht werden. Beispielstatuten sowie Empfehlungen zu den Statuten sind unter der Rubrik "Statutenänderungen" zu finden.
      

Die Gebühren für eine Fusion sind in folgendem Reglement zu finden: Tarif-, Gebühren-, Bussen-Reglement TGB.   

Weitere Vorgaben finden sich zudem in den Statuten und dem Wettspielreglement

Auf-/Abspaltung

Für eine Auf-/Abspaltung müssen die folgenden Unterlagen bis am 31. März eingereicht werden (info@swissunihockey.ch):

  • Informationsschreiben
    Schriftliche Information über beteiligte Vereine, Vereinsnamen, Kontaktperson, Vereinsadresse, Mail sowie Telefonnummer. Enthält eine Bestätigung, dass allfällige Schulden/Guthaben übernommen werden.

  • GV-/HV-Protokolle
    Protokolle der beteiligten Vereine. Darin muss ersichtlich sein, dass die Vereinsmitglieder der Auf-/Abspaltungzustimmen.

  • Statuten 
    Wird im Zuge der Auf-/Abspaltung der Name angepasst und die Statuten erneuert, müssen die unterzeichneten Vereinsstatuten als PDF eingereicht werden. Beispielstatuten sowie Empfehlungen zu den Statuten sind unter der Rubrik "Statutenänderungen" zu finden. 
     

Die Gebühren für sind in folgendem Reglement zu finden: Tarif-, Gebühren-, Bussen-Reglement TGB.   
Weitere Vorgaben finden sich zudem in den Statuten und dem Wettspielreglement

Stautenänderungen

Sämtliche Statutenänderungen sind datiert und rechtsgültig unterzeichnet innert 30 Tagen der Geschäftsstelle zur Genehmigung einzureichen. Ein PDF per Mail an info@swissunihockey.ch ist ausreichend. 

Statutenänderungen treten erst in Kraft, wenn sie vom Verband genehmigt sind. Es handelt sich dabei um eine Rechtskontrolle auf Übereinstimmung mit den Verbandsstatuten, wobei das Vereinsrecht, sich im Rahmen der Verbandsstatuten frei zu konstituieren, gewährleistet bleibt.

Im nachfolgenden Dokument sind zwingende Vorgaben, Empfehlungen sowie die Normstatuten als Beispiel zu finden: Merkblatt und Empfehlungen Statuten

Kontakt

Nina Schürch

info@swissunihockey.ch

031 330 24 53

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